Mediapolicy der Anbauvereinigung Recklinghausen e.V.
Version 2.0 – Gültig ab 01.10.2024
1. Zweck der Mediapolicy
Diese Mediapolicy wurde entwickelt, um die Zusammenarbeit zwischen der Anbauvereinigung Recklinghausen und Medienvertretern klar und verbindlich zu regeln. Ziel ist es, eine transparente, verlässliche und faire Grundlage für die Berichterstattung zu schaffen, die sowohl den Informationsbedürfnissen der Medien als auch den Werten und Zielen der Anbauvereinigung gerecht wird.
2. Grundsätze unserer Mediapolicy
2.1 Verlässlichkeit
- Qualität der Informationen: Alle von uns bereitgestellten Informationen sind sorgfältig geprüft, aktuell und entsprechen den höchsten journalistischen Standards.
- Einhaltung von Gesetzen und Ethik: Wir stellen sicher, dass alle Inhalte den rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen der Pressearbeit entsprechen.
2.2 Transparenz
- Offener Informationszugang: Wir bieten Medienvertretern einen klaren und strukturierten Zugang zu relevanten Informationen über unseren Presse-Server.
- Klare Kommunikationswege: Alle Anfragen werden gemäß unseren definierten internen Prozessen bearbeitet, um schnelle und präzise Antworten zu gewährleisten.
2.3 Fairness
- Gegenseitiger Respekt: Unsere Zusammenarbeit mit Medien basiert auf Respekt, Professionalität und klaren Regeln.
- Verbindliche Nutzungsbedingungen: Die Nutzung unserer Inhalte setzt die Einhaltung dieser Mediapolicy und unserer Nutzungsbedingungen voraus.
3. Presseanfragen und Genehmigungen
3.1 Allgemeine Anfragen
- Kontaktformular: Presseanfragen müssen ausschließlich über das offizielle Kontaktformular auf unserem Presse-Server eingereicht werden.
- Bearbeitungszeit: Jede Anfrage wird individuell geprüft und innerhalb von 3 Werktagen beantwortet.
- Anforderungen an Anfragen: Anfragen müssen klar formuliert sein und den konkreten Informationsbedarf benennen.
3.2 Interviewanfragen
- Vorlaufzeit: Interviewanfragen sind mindestens 10 Werktage im Voraus zu stellen.
- Inhaltliche Vorbereitung: Die geplanten Fragen sowie das Thema des Artikels oder Beitrags sind vorab detailliert einzureichen.
- Autorisierte Sprecher: Interviews werden ausschließlich von autorisierten Vertretern der Anbauvereinigung geführt.
- Genehmigungspflicht: Veröffentlichungen von Interviews bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Freigabe.
3.3 Akkreditierung für exklusive Inhalte
- Zugangsbeschränkung: Exklusives Material (hochauflösende Bilder, Videos, interne Studien) ist nur akkreditierten Journalisten zugänglich.
- Akkreditierungsprozess: Akkreditierungen sind über ein spezielles Formular auf dem Presse-Server zu beantragen und unterliegen einer strengen internen Prüfung.
- Gültigkeitsdauer: Akkreditierungen sind zeitlich begrenzt und müssen jährlich erneuert werden.
4. Nutzung von Presseinhalten
4.1 Nutzungsbedingungen
- Urheberrechtsschutz: Alle Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt.
- Genehmigungspflicht: Die Nutzung unserer Inhalte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.
- Journalistische Zwecke: Eine Verwendung ist ausschließlich für seriöse journalistische Berichterstattung erlaubt.
- Verbot kommerzieller Nutzung: Jegliche kommerzielle Nutzung ohne unsere Genehmigung ist strikt untersagt.
4.2 Quellenangabe
- Verpflichtende Nennung: Bei der Nutzung von Inhalten muss die Anbauvereinigung Recklinghausen als Quelle deutlich angegeben werden.
- Format der Quellenangabe: Beispiel – „Quelle: Anbauvereinigung Recklinghausen e.V. – Presse-Server“.
4.3 Einschränkungen und Verbote
- Kontextuelle Angemessenheit: Inhalte dürfen nicht in einem Kontext verwendet werden, der unseren Werten oder Zielen widerspricht.
- Veränderungsverbot: Jegliche Bearbeitung, Manipulation oder Verfälschung von bereitgestellten Materialien ist verboten.
- Weitergabe an Dritte: Die Weitergabe unserer Inhalte an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
5. Presseveranstaltungen
5.1 Allgemeine Informationen
- Regelmäßige Events: Wir organisieren Presseveranstaltungen, um aktuelle Informationen und Neuigkeiten zu teilen.
- Exklusivität: Einladungen werden ausschließlich an akkreditierte Journalisten und Medienvertreter verschickt.
5.2 Teilnahmebedingungen
- Registrierung: Eine vorherige Anmeldung und Bestätigung sind zwingend erforderlich.
- Verhaltensregeln: Während der Veranstaltung sind die vorgegebenen Verhaltensregeln strikt einzuhalten.
- Aufnahmegenehmigungen: Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.
5.3 Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen: Inhalte, die als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
- Embargo-Bestimmungen: Veröffentlichungen vor Ablauf von Embargo-Fristen sind untersagt und werden sanktioniert.
6. Umgang mit Fehlinformationen
6.1 Korrekturverfahren
- Reaktionsrecht: Bei fehlerhaften Darstellungen fordern wir eine umgehende Korrektur und Veröffentlichung einer Gegendarstellung.
- Kommunikationsweg: Unser Presseteam wird sich direkt und schriftlich an die verantwortliche Redaktion wenden.
6.2 Präventive Maßnahmen
- Faktenprüfung: Wir empfehlen eine vorherige Abstimmung von sensiblen Informationen mit unserem Presseteam.
- Zitierfreigaben: Zitate und Aussagen unserer Vertreter sind vor Veröffentlichung zur Freigabe vorzulegen.
7. Sanktionen bei Verstößen
7.1 Entzug der Akkreditierung
- Sanktionsmaßnahmen: Bei Verstößen gegen diese Mediapolicy können Akkreditierungen entzogen und Zugänge gesperrt werden.
- Benachrichtigung: Betroffene werden schriftlich über den Entzug informiert und erhalten eine Begründung.
7.2 Rechtliche Schritte
- Juristische Konsequenzen: Schwerwiegende Verstöße, insbesondere Urheberrechtsverletzungen oder Rufschädigung, führen zu rechtlichen Schritten.
- Schadensersatzforderungen: Wir behalten uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8. Verhaltenskodex für Medienvertreter
- Integrität und Objektivität: Wir erwarten eine faire und objektive Berichterstattung, die auf Fakten basiert.
- Respekt und Professionalität: Der Umgang mit unseren Mitarbeitern und Mitgliedern muss stets respektvoll und professionell sein.
- Vertraulichkeit: Vertrauliche Informationen sind zu wahren und dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
9. Datenschutz und Privatsphäre
- Einhaltung der DSGVO: Medienvertreter müssen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.
- Personenbezogene Daten: Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten unserer Mitglieder oder Mitarbeiter ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
10. Kontakt und Support
Für Fragen, Akkreditierungen oder weitere Informationen steht unser Presseteam gerne zur Verfügung:
- E-Mail: presse@anbauvereinigung-recklinghausen.de
- Telefon: +49 (0) 176 / 8390 8395
- Ansprechpartner: Herr Dämgen
11. Inkrafttreten und Änderungen
- Gültigkeit: Diese Mediapolicy tritt am 01.10.2024 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Versionen.
- Überprüfung: Die Mediapolicy wird jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
- Bekanntmachung von Änderungen: Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf unserem Presse-Server veröffentlicht.
Durch die Nutzung unseres Presse-Servers und unserer Inhalte erkennen Sie diese Mediapolicy in vollem Umfang an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Anbauvereinigung Recklinghausen e.V.